Infoblatt

für die zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz (HBFS)

Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent/in
und Fachhochschulreife

Aufnahmevoraussetzung:

  • Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“)

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren für das neu beginnende Schuljahr findet im Februar desselben Jahres statt. Die Aufnahmeanträge müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Sofern noch Schulplätze vorhanden sind, ist auch noch später eine Aufnahme möglich.
Vorzulegen ist eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, auf dem der Qualifizierte Sekundarabschluss I bescheinigt ist.
Wird der Abschluss erst mit Ablauf des Schuljahres erworben, ist eine beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses beizufügen.

Die Aufnahmeanträge finden Sie in Kürze auf dieser Seite.

Organisation des Bildungsganges

Unterrichtsfächer (30 bis 35 Unterrichtsstunden pro Woche):

Berufsbezogener UnterrichtMathematik
Religion und EthikSozialkunde
Deutsch/KommunikationSelbstgesteuertes Lernen
Erste Fremdsprache (Englisch)Gesundheitserziehung/Sport
fakultativ Französisch (notwendig für allgemeine Hochschulreife, s. u.)MINT im Beruf

Praktikum:

  • sechzehnwöchiges Praktikum in „einschlägigen“ Einrichtungen
  • zwei Tage in der Woche im Rahmen des 1. Schuljahres

Abschlussprüfung (schriftlich und mündlich):

  • Projektarbeit
  • Schriftliche Prüfungen: Deutsch, Mathematik, Englisch, Berufsbezogener Unterricht, Standortspezifischer Unterricht
  • eventuell mündliche Prüfung

Erwerb der Fachhochschulreife:

  • zwei Wochenstunden Naturwissenschaften
  • Unterricht in Deutsch, Englisch, Mathematik und Sozialkunde auf Fachhochschulreifeniveau
  • bestandene Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife (s. o.)
  • 26 Wochen Berufspraktikum (davon schon 16 Wochen während d. Schulzeit absolviert – s. o.)

Perspektiven:

  • anerkannte Berufsbezeichnung: „Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent“
  • fundierte praktische Erfahrungen und Möglichkeit z. B. die Fachschule für Sozialwesen zu besuchen
  • Zugang zum Studium an einer (Fach-)Hochschule (keine Einschränkung der Wahl des Studiengangs!)
  • Zugang zur Berufsoberschule II – Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur)

Detailliertere Informationen zu diesem Bildungsgang erhalten Sie im Sekretariat bzw. von unserem Bildungsgangberatungsteam.

Stand: 09/2023