Allgemeine Vorbemerkung
Die Rechnerräume der Geschwister-Scholl-Schule in Saarburg/Hermeskeil werden täglich von vielen Mitgliedern der Schule sowie der Volkshochschule genutzt. Jeder von Ihnen erwartet, die Hard- und Softwareausstattung auf gewohnte Weise und in arbeitsfähigem Zustand vorzufinden. Jeder Nutzer muss deshalb auch im eigenen Interesse dafür Sorge tragen, dass Veränderungen oder Beschädigungen, die die Funktionstüchtigkeit des Systems beeinträchtigen können, unterbleiben. Vorschläge zu technischen oder organisatorischen Verbesserungen werden vom Systembetreuer dankbar entgegengenommen.
Nutzungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind Lehrer und Schüler der Geschwister-Scholl-Schule im Rahmen des Unterrichts. Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung bzw. der von der Schulleitung beauftragte Systembetreuer. Weitere Nutzungsberechtigte sind Kursleiter und Kursteilnehmer der Volkshochschule im Rahmen der dafür vorgesehenen Zeiten. Die Nutzung der Rechnerräume ist nur demjenigen gestattet, der die jeweils gültige Benutzerordnung anerkennt und dies durch Unterschrift bestätigt hat. Über Änderungen dieser Nutzerordnung muss sich der Nutzer selbst informieren.
Verhalten in den Rechnerräumen
- Den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen ist Folge zu leisten.
- Das Einnehmen von Speisen oder Getränken in den Rechnerräumen ist nicht gestattet.
- Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
- Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen Datenträgern oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden.
- Vor dem Ausdruck von Daten muss das Einverständnis der Aufsichtsperson eingeholt werden. Die Nutzer sind zu sparsamem Umgang mit Papier und Toner verpflichtet.
- Beim Auftreten von Funktionsstörungen sind diese persönlich sofort dem Aufsicht führenden Lehrer oder dem Systembetreuer mitzuteilen.
- Für mutwillige Beschädigungen oder durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich.
- Die Benutzung des Lehrerarbeitsbereiches ist nur Lehrern gestattet.
- Nach dem Arbeitsende hat sich der Nutzer im Netzwerk abzumelden und den PC ordnungsgemäß herunterzufahren.
Nutzung des Netzwerkes
Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich im Netzwerk anzumelden. Das Anmelden ist nur unter dem vom Systembetreuer zugewiesenen Benutzernamen gestattet. An den Rechnern dürfen keine Systemveränderungen vorgenommen werden. Das Aufspielen eigener Daten ist grundsätzlich nicht gestattet. In Ausnahmefällen können in Absprache mit dem Systembetreuer Daten übertragen werden.
Nutzung des Internets
Der Internetzugang dient schulischen Zwecken. Die Anforderung von gesetzes- oder ordnungswidrigen Daten sowie von Daten, die den freiheitlich-demokratischen oder gesellschaftlichen Grundwerten zuwiderlaufen, ist streng untersagt. Die im Internet bereitgestellten Informationen entstammen weltweit verteilten Quellen. Die Geschwister-Scholl-Schule Saarburg/Hermeskeil ist in keiner Weise für den Inhalt der über den Internetzugang erhaltenen Informationen verantwortlich. Es ist untersagt, den Internetzugang zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dem Ansehen unserer Schule in irgendeiner Weise Schaden zufügen können. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten. Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Geschwister-SchollSchule Saarburg/Hermeskeil einzugehen, Waren im Internet zu bestellen oder kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen. Vor dem Herunterladen von Daten muss die Genehmigung der Aufsicht führenden Person eingeholt werden.
Datenschutz und Datensicherheit
Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung gestellte Software ist Eigentum des Herstellers bzw. der Geschwister-Scholl-Schule Saarburg/Hermeskeil. Nutzer, die unbefugt Software oder Daten kopieren, machen sich strafbar und können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Jegliches manipulatives Umgehen der Sicherungsvorkehrungen („Hacken“) ist untersagt. Eine Virenfreiheit des Systems wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Die zum Abspeichern von Daten verwendeten Datenträger müssen frei von Computerviren sein. Im Zweifelsfalle ist dies mit einem aktuellen Virenscanner zu überprüfen. Für durch Virenbefall, Würmer, Trojaner etc. verursachte Schäden haftet die GeschwisterScholl-Schule Saarburg/Hermeskeil nicht. Das Starten von eigenen (d. h. rechtmäßig erworbenen oder selbst gefertigten) Programmen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Systembetreuers. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff des Systembetreuers. Alle Vorgänge des Systems werden aus Gründen der Sicherheit und Systemstabilität aufgezeichnet und können zur Behebung von Fehlern und in Fällen von Verdacht des Missbrauchs ausgewertet werden. Für die Sicherung persönlicher Daten sind die Benutzer selbst verantwortlich. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Geschwister-Scholl-Schule Saarburg/Hermeskeil besteht nicht.
Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen die Nutzerordnung können neben dem Entzug der Zugangsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen auch disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Dies gilt auch bei Missbrauch des Internet- oder Mail-Zugangs.
Geltung
Die Benutzerordnung gilt verbindlich seit 01.08.2006. Sie kann ersetzt werden durch entsprechende Fortschreibungen, die öffentlich bekannt gemacht werden. Jeder Nutzer ist dazu verpflichtet, sich über eventuelle Änderungen zu informieren. Letztere gelten als akzeptiert, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Veröffentlichung der neuen Fassung schriftlich seinen Widerspruch erklärt.
Die Systembetreuer
in Saarburg und Hermeskeil