• Die Schüler mit herausragenden fachlichen oder sozialen Leistungen in den verschiedenen Schulformen erhalten bei der Schulabschlussfeier einen Anerkennungspreis.
  • Auch der Verein der Freunde und Förderer der Geschwister-Scholl-Schule e. V.
    zeigt sich spendabel: Den engagiertesten Schülern wird für ihr herausragendes soziales Engagement ein Sonderpreis zugesprochen.
  • SV-Mitglieder, die ersichtlichen Einsatz gezeigt haben, bekommen eine Anerkennungsurkunde für besondere Aktivität in der Schülervertretung. Nach Wunsch ist ein Zeugnisvermerk möglich.

Auszubildende

Auszubildende haben die Möglichkeit, sich nach Abschluss der Ausbildung den qualifizierten Sekundarabschluss I auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule eintragen zu lassen.

Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Berufsschulzeugnis muss mindestens einen Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 aufweisen.
  • Die Berufsausbildung muss mit Erfolg in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen worden sein.
  • Es müssen ausreichende Fremdsprachenkenntnisse, die einem mindestens 5-jährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen, nachgewiesen werden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich den Gesamtnotendurchschnitt der Berufsschule auf dem Gesellenbrief eintragen zu lassen. Weitere Auskünfte erteilt der Klassenleiter.