Eine harmonische Schulgemeinschaft ist nur möglich, wenn alle am Schulleben Beteiligten Grundregeln des sozialen Verhaltens anerkennen und befolgen. Durch jahrelange Erfahrungen haben sich folgende Regelungen als sinnvoll erwiesen und sich im Schulalltag bewährt. Appelliert wird daher an jeden, mit Einsicht und Sorgfalt auf ihre Einhaltung zu achten.

Diese Hausordnung ist in Zusammenarbeit von Schulleitung, Schülervertretung, Lehrern, Elternbeirat und Schulausschuss entstanden.

Unterrichtsbeginn/-ende vormittags

08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Unterrichtsbeginn/-ende nachmittags

13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Pausen

09:30 Uhr – 09:45 Uhr, 11:15 Uhr – 11:30 Uhr, 13:00 Uhr – 13:30 Uhr

Die Pausenzeiten sind einzuhalten! Insbesondere die Mittagspause ist aus Gründen der Unterrichtsorganisation grundsätzlich nicht veränderbar.

Aufenthalt in der Schule

Vor Unterrichtsbeginn, in den Vormittagspausen, während der Mittagspause, in Freistunden und nach Unterrichtsende können sich die Schüler entweder auf dem Schulhof oder in der Eingangshalle unseres Schulgebäudes aufhalten. Vor 07:55 Uhr, in den Pausen (einschließlich Mittagspause) und nach Unterrichtsende ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen oder auf den Fluren (Galerien im 1. und 2. Stock) nicht gestattet. Die Unterrichtsräume sind während der Pausen verschlossen.

Sauberkeit und Hygiene

Alle am Schulleben Beteiligten sind aufgerufen, Schule – einschließlich Toiletten und Garderoben – sowie Schulgelände sauber zu halten und für ein möglichst hohes Maß an Hygiene zu sorgen. Jede Lärmbelästigung ist zu vermeiden.

Zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten werden die Stühle nach Unterrichtsende hochgestellt sowie Abfälle und Papier vom Arbeitsplatz entfernt. Die Fenster sind zu schließen.

Aus hygienischen Gründen und im Interesse ungestörten Lehrens und Lernens sind Essen, Trinken und Kaugummi kauen sowie das Mitführen unverschlossener Getränkebehälter in den Unterrichtsräumen nicht gestattet. Papier und Abfälle gehören in die Abfallbehälter.

Toilettengänge sind grundsätzlich in den Pausen zu erledigen. Die Schüler sind für die Sauberkeit ihrer Klasse nach Unterrichtsende verantwortlich.

Genussmittel

Nach dem Nichtraucherschutzgesetz vom 5. Oktober 2007 ist das Rauchen in Schulen und auf dem Schulgelände seit Februar 2008 verboten. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist auf dem Schulgelände ebenfalls nicht gestattet.

Fahrzeuge

Die Schüler parken ihre Pkws und Motorräder in Saarburg auf dem Parkplatz an der Klosterstraße. In Hermeskeil ist das Parken auf dem Parkplatz neben der Schule nur mit Plakette möglich. Die Parkplätze sind mit erhöhter Vorsicht und Rücksichtnahme zu befahren.

Handy

Die Benutzung und das Aufladen von Handys im Unterricht ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Lehrers gestattet.

Gefährdung

Gefährliche Gegenstände, insbesondere Waffen, dürfen in die Schule nicht mitgebracht werden. Für Personen- und Sachschäden haftet der Verursacher.

Unfälle

Unfälle, die mit dem Schulbesuch in Zusammenhang stehen, sind aus versicherungsrechtlichen Gründen von der aufsichtsführenden Lehrperson oder dem betroffenen Schüler umgehend im Sekretariat zu melden.

Verhalten bei Gefahr

Bei Katastrophenalarm (Sirenenton der Brandmeldeanlage oder Dauerton der Klingel) verlassen Schüler und Lehrer gemeinsam über die vorgesehenen Fluchtwege das Schulgebäude und versammeln sich klassenweise auf den ausgewiesenen Sammelplätzen.

Es gibt zwei Alarmtöne:

1. Feueralarm

Schwellender Signalton (vgl.: „tatütata“ des Martinshorns)

2. Amokalarm

Dauerton

Verhalten bei Feueralarm

  • Schüler und Lehrer verlassen gemeinsam über die vorgegebenen Fluchtwege das Schulgebäude
  • Versammeln sich klassenweise auf den ausgewiesenen Sammelplätzen
  • Melden Lehrer oder Klassensprecher Vollzähligkeit an Platzverantwortlichen

Verhalten bei Amokalarm

Im Gebäude:

  • Suchen sicheren/abschließbaren Raum auf
  • Türen von innen abschließen (Verriegelungsknauf) und verbarrikadieren.
  • Handys ausschalten
  • Deckung suchen und ruhig verhalten
  • Auf Eintreffen der Polizei warten
  • Anweisungen der Lehrer befolgen

Im Außenbereich:

  • In Sicherheit bringen/Gefahrenbereich verlassen.

Weitere Einzelheiten regelt der Alarmplan (Aushang in jedem Unterrichtsraum).

Sachschäden

Einrichtungsgegenstände und Geräte sind schonend zu behandeln. Schäden sind unverzüglich im Sekretariat oder beim Hausmeister zu melden. Für mutwillige Beschädigung haftet der Verursacher.

Wertsachen

Für Verlust oder Beschädigungen von Gegenständen (Wertsachen, Garderobe usw.) übernimmt die Schule keine Haftung.

Fundsachen

Fundsachen sind vom Finder im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben und können dort vom Eigentümer abgeholt werden.

Bekanntmachungen

Mit Ausnahme der Mitteilungen der SV bedarf jede Art von Aushang und Bekanntmachung der Genehmigung durch die Schulleitung.

Anweisungen

Anweisungen der Lehrpersonen und Schulbediensteten sind zu befolgen.

Ausnahmeregelungen

Abweichungen von dieser Hausordnung sind nur mit Sondergenehmigung des Schulleiters möglich.