Fehlzeiten bei Krankheit
Am Fehltag muss eine telefonische Krankmeldung des Schülers vor Schulbeginn erfolgen. Schüler, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, müssen zusätzlich die Ausbildungsfirma informieren. Beim Anruf im jeweiligen Sekretariat sind Name und Klasse sowie der Name des Klassenleiters und die voraussichtliche Dauer des Versäumnisses anzugeben.
- Sekretariat Saarburg Tel. 06581 914050
- Sekretariat Hermeskeil Tel. 06503 980651
Jedes Fehlen ist zusätzlich schriftlich bzw. mit einer ärztlichen Arbeits- oder Schulunfähigkeitsbescheinigung zu entschuldigen. Die schriftliche Entschuldigung muss bei Vollzeitschülern spätestens am 3. Fehltag in der Schule vorliegen. Teilzeitschüler legen die Entschuldigung mit Stempel und Unterschrift der Ausbildungsfirma am nächsten regulären Schultag, jedoch nicht später als eine Woche in der Schule vor. Sie ist dem Klassenleiter unaufgefordert nach Rückkehr in den Unterricht vorzulegen oder per Post/Fax zuzustellen.
Fehlzeiten bei Beurlaubung
Bei vorhersehbarem Fehlen (z. B. wegen einer Führerscheinprüfung) muss die Beurlaubung rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Eine Beurlaubung aus betrieblichen Gründen ist in der Regel nicht zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
Rechts unter Downloads befinden sich Muster im Word-Format.