Fehlzeiten bei Krankheit

Am Fehltag muss eine Krankmeldung des Schülers vor Schulbeginn erfolgen. Schüler, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, müssen zusätzlich den Ausbildungsbetrieb informieren. Bitte benutzen Sie zur Abmeldung vom Unterricht das Formular auf unserer Homepage und geben Sie die voraussichtliche Dauer des Versäumnisses an.

Jedes Fehlen ist zusätzlich schriftlich zu entschuldigen. Die schriftliche Entschuldigung muss bei Vollzeitschülern spätestens am 3. Fehltag in der Schule vorliegen. Teilzeitschüler legen die Entschuldigung mit Stempel und Unterschrift dem Ausbildungsbetrieb am nächsten regulären Schultag, jedoch nicht später als eine Woche, in der Schule vor. Sie ist dem Klassenleiter unaufgefordert nach Rückkehr in den Unterricht vorzulegen oder per Post/Fax zuzustellen.

Fehlzeiten bei Beurlaubung

Bei vorhersehbarem Fehlen (z. B. wegen einer Führerscheinprüfung) muss die Beurlaubung rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Eine Beurlaubung aus betrieblichen Gründen ist in der Regel nicht zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

Rechts unter Downloads befinden sich Muster im Word-Format.